https://www.neues-deutschland.de/artikel/1140718.indymedia-ein-beispielloser-uebergriff.html
Schlagwort: RDL
Das linksunten-Urteil des Bundesverwaltungsgericht und zwei kontroverse Stellungnahmen dazu bei Radio Dreyeckland
Bereits am 14. Mai wurde die schriftliche Begründung des am 29. Januar mündlich verkündten Urteils in Sachen linksunten-Verbot veröffentlicht. Im Urteil heißt es unter anderem:
„Regelungsgegenstand des Verbotsbescheids ist NICHT das Verbot des unter der Internetadresse ‚linksunten.indymedia.org‘ betriebenen Veröffentlichungs- und Diskussionsportals, […].“ (Textziffer 33; Hervorhebung hinzugefügt)
Die alte URL von linksunten – https://linksunten.indymedia.org/ – führt im übrigen inzwischen anscheinend bereits seit April – wieder zu Inhalt (wenn auch nur zu dem Archiv) – und nicht mehr wie Monate lang zu einer weitgehend leeren Seite mit der Fehlermeldung „Not Found on Accelerator“.
Von Radio Dreyeckland wurden zwei InterviewpartnerInnen mit kontroversen Meinungen zum Urteil und zur weiteren Strategie befragt:
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der u.a. sagte:
„Eine Plattform linksunten.indymedia.org darf zurzeit nicht betrieben werden. […] man darf keine solche Seite betreiben“ (Min. 6:47 – 7:04)
und außerdem die von den Betroffenen eingereichte Verfassungsbeschwerde vorstellte (s. dazu auch die Presseerklärung der AnwältInnen der Betroffenen vom gleichen Tage)
und
der/die u.a. sagte:
„Ich würde sagen – soweit bin ich mit den AnwältInnen völlig einverstanden -: Das, was das Bundesinnenministerium verbieten wollte und auch tatsächlich verboten hat, war die internet-Plattform, das Medium – das war das Interessante. Aber wir haben jetzt insofern eine neue Situation, als das Bundesinnenministerium – und zwar nicht erst in Leipzig am 29. Januar -, sondern sogar schon in einem Verfahren, das 2018 vor dem Oberverwaltungsgericht [recte: Verwaltungsgerichtshof] Mannheim stattfand, und auch in meinem Verfahren einen Rückzieher gemacht hat. Während in der Presseerklärung von 2017 vom Innenministerium drin stand, de Maizière habe die internet-Plattform verboten, behauptet das Innenministerium mittlerweile, es habe die internet-Plattform gar nicht verboten, sondern nur den Personenkreis, der die Plattform betrieben hat. Das ist aber ein Unterschied. Wenn der Personenkreis verboten ist, aber nicht die Plattform, dann können halt andere Leute da einspringen. Das ist ja bei der radikal öfter passiert: Es sind Leute kriminalisiert worden, die haben sich dann zurückgezogen, und andere Leute haben das Projekt weitergemacht.“ (Min. 9:00 – 10:04)
Siehe auch noch: „Das linksunten-Urteil des Bundesverwaltungsgericht und zwei kontroverse Stellungnahmen dazu bei Radio Dreyeckland“ weiterlesen
rdl vom 25.03.2019: Anklage gegen JournalistInnen in Solidarität mit linksunten
Diesmal schrieb uns das Landgericht…
…und teilte uns mit, dass die Berliner Staatsanwaltschaft nun Anklage erhoben hat – und zwar nicht nur
- wegen Verwendung des angeblichen Kennzeichens eines vollziehbar verbotenen, angeblichen Vereins,
sondern auch
- wegen angeblicher Unterstützung des Vereins, dessen Existenz das Bundesministerium am 25.08.2017 behauptete.
radio dreyeckland hat Achim Schill und Detlef Georgia Schulze dazu einige Fragen gestellt – und Antworten erhalten und live gesendet:
https://rdl.de/beitrag/wir-wollen-linksunten-seiner-ganzen-pluralit-t-zur-ck
Weitere Informationen folgen bei Gelegenheit.1
- Siehe: Schwere Geschütze – aber keine Argumente (Nachtrag vom 01.04.2019). [↩]
Nachgefragt bei den Chefs…
DGS hat bei der baden-württembergischen Landesregierung nachgefragt, was sie davon hält, dass ihre Polizei gegen uns ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, ohne zumindest einen Aktenvermerk zu erstellen (oder ihn zwar erstellt, aber nicht in die Akten gepackt hat) und ohne die Staatsanwaltschaft zu informieren:
http://tap2folge.blogsport.eu/files/2019/06/dienstaufsichtsbeschwerde_bawue.pdf
(5 Seiten)
und
http://tap2folge.blogsport.eu/files/2019/06/anlagen_zur_dab.pdf (20 Seiten);
html-Version der Presseerklärung dazu:
https://www.trueten.de/permalink/Dienstaufsichtsbeschwerde-gegen-Beamten-im-Landeskriminalamt-BaWue.html
und Radio Dreyeckland berichtet darüber:
§ 163 Absatz 2 Satz 1 Strafprozessordnung (StPO) lautet: „Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes übersenden ihre Verhandlungen ohne Verzug der Staatsanwaltschaft.“ (unsere Hervorhebung) „Nachgefragt bei den Chefs…“ weiterlesen
Zum Stand der Dinge…
Radio Dreyeckland hat nachgefragt, wie der aktuelle Stand im Ermittlungsverfahren des LKA Berlin gegen uns ist:
https://rdl.de/beitrag/wenn-das-lka-ermittelt-und-der-staatsanwalt-von-nix-weiss
Kritik an Verbot verboten?
Johanna von Radio Dreyeckland hatte zweien uns heute Mittag einige Fragen zu dem laufenden Ermittlungsverfahren und dem Stand der linksunten-Solidarität gestellt:
Kritik an Verbot verboten? Ermittlungen gegen bekennenden Indymedia-Autor*innen
https://rdl.de/beitrag/kritik-verbot-verboten-ermittlungen-gegen-bekennenden-indymedia-autorinnen
rdl vom 13.09.2017: „Autoren publizieren unter Klarnamen wider das linksunten-Verbot“
Radio Dreyeckland (rdl) berichtet über unseren Aufruf:
https://rdl.de/beitrag/autoren-publizieren-unter-klarnamen-wider-das-linksunten-verbot