- Stellungnahme der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) v. 24.08.2018 (32 Seiten)
- RA-PE zur Begründung der Klage gegen das linksunten-Verbot
- Statistisches zu Vereinsverboten – oder de Maizière und die (Un)Wahrheit
- RA Heinrich Schmitz: Die „Rechtmäßigkeit“ der Entscheidung, linksunten zu verbieten, „ist zweifelhaft“
- RAin Furmaniak / RAin Barth: Beweisführung des BMI ist eine „wilde Sammlung“ / Durchsuchung des KTS lief vorschriftswidrig ab
- RA Stephan Dirks: Umgeht das Bundesinnenministerium das Medienrecht?
- Bernhard Kern: „linksunten“ als Presse i.S.v. Art. 5 I, II GG
- Halina Wawzyniak (ehemalige Justiziarin und zum Verbotszeitpunkt MdB der Linkspartei): Plattform und Vereinsverbot
- taz: Klagen gegen „linksunten“-Verbot
- Christian Rath (rechtspol. Korrespondent der taz): „Die 91-seitige Verbotsverfügung liegt der taz vor. Wie wird das Verbot begründet?“
- Armin Kammrad: An Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
- Rechtsanwalt Jürgen Kasek (Landesvorstandssprecher der Grünen Sachsen)
- Rechtsanwalt Rolf Gössner (Vorstandsmitglied d. Internat. Liga f. Menschenrechte): Gesetzeswidrige Einzelfälle reichen nicht für Verbot einer ganzen Plattform oder eines ganzen Vereins
- Leander F. Badura im „Freitag“
- Christopher Lauer (Ex-Piratenpartei; jetzt: SPD): „rechtlich kaum haltbar“
- ND: Indymedia-Betreiber klagen vor Bundesgericht gegen Behörden