II. Zur Antwort der repressiven Staatsapparate
„Die – bisherige – Medienresonanz zu unserem ‚Fall‘“ weiterlesen
uns zu:
Die Schweizer Wochenzeitung WoZ berichtet über unseren Fall:
Neu bei de.indymedia.org von uns
https://de.indymedia.org/node/30398 /
https://de.indymedia.org/sites/default/files/2019/03/PE_03__21-3-2019__var_UHR-Demo.pdf
…und teilte uns mit, dass die Berliner Staatsanwaltschaft nun Anklage erhoben hat – und zwar nicht nur
sondern auch
radio dreyeckland hat Achim Schill und Detlef Georgia Schulze dazu einige Fragen gestellt – und Antworten erhalten und live gesendet:
https://rdl.de/beitrag/wir-wollen-linksunten-seiner-ganzen-pluralit-t-zur-ck
Weitere Informationen folgen bei Gelegenheit.1
http://kunsthalle.kunsthochschule-berlin.de/wofuer/index.html#linksunten /
http://kunsthalle.kunsthochschule-berlin.de/img/linksunten-indymedia.jpg
Veranstaltungsort und ÖPNV-Verbindungen: „VA – Do., 10.01., 19 Uhr mit RAin Kristin Pietrzyk: Das Verbot von linksunten.indymedia.org – Bundesinnenminister gegen Pressefreiheit“ weiterlesen
Vor über einem Jahr wurde die Webseite „linksunten.indymedia.org“ durch eine Verfügung des Bundesinnenministeriums mit den Mitteln des Vereinsrechts verboten. Dies bedeute das Ende der bedeutendsten linken Internetplattform im deutschsprachigen Raum.
Die Vorgehensweise des Bundesinnenministeriums wirft eine Vielzahl an Fragen im Umgang mit kritischen und unbequemen Presseorganen auf. „Donnerstagabend in Stuttgart“ weiterlesen
Neu bei de.indymedia:
https://de.indymedia.org/node/26921
Nachtrag:
Auch infopartisan (v. 13.12.) weist auf die Vorschläge hin: „Vorschläge“ weiterlesen
DGS hat bei der baden-württembergischen Landesregierung nachgefragt, was sie davon hält, dass ihre Polizei gegen uns ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, ohne zumindest einen Aktenvermerk zu erstellen (oder ihn zwar erstellt, aber nicht in die Akten gepackt hat) und ohne die Staatsanwaltschaft zu informieren:
http://tap2folge.blogsport.eu/files/2019/06/dienstaufsichtsbeschwerde_bawue.pdf
(5 Seiten)
und
http://tap2folge.blogsport.eu/files/2019/06/anlagen_zur_dab.pdf (20 Seiten);
html-Version der Presseerklärung dazu:
https://www.trueten.de/permalink/Dienstaufsichtsbeschwerde-gegen-Beamten-im-Landeskriminalamt-BaWue.html
und Radio Dreyeckland berichtet darüber:
§ 163 Absatz 2 Satz 1 Strafprozessordnung (StPO) lautet: „Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes übersenden ihre Verhandlungen ohne Verzug der Staatsanwaltschaft.“ (unsere Hervorhebung) „Nachgefragt bei den Chefs…“ weiterlesen
Bei infopartisan.net erschien kürzlich eine Presseerklärung von uns zu dem Stand des Ermittlungsverfahrens, das gegen uns geführt wird:
http://infopartisan.net/PE_NSchSch-2_Bundesanzeiger-Zitat-Verboten_FIN.pdf
[da dort nicht mehr online, nun dort – und diesmal auch mit den Anlagen –:
http://tap2folge.blogsport.eu/files/2019/06/pe_nschsch-2_bundesanzeiger-zitat-verboten_fin.pdf
http://tap2folge.blogsport.eu/files/2019/06/pe_nschsch-2_anlage.pdf]
Eine .html-Version des Textes erschien am Montag bei scharf-links:
Eine Überarbeitete Fassung des Anhangs zur Presseerklärung erschien am Donnerstag bei „trend. onlinezeitung“:
http://www.trend.infopartisan.net/trd1218/t251218.html / http://www.trend.infopartisan.net/trd1218/Stellungnahme_dgs_ua.pdf (10 Seiten)
Eine .html-Version mit der (eigentlichen Presseerklärung und der) ursprünglichen Fassung des Anhangs gibt es im Blog von systemcrash:
https://systemcrash.wordpress.com/2018/11/29/neues-in-sachen-linksunten
Vor über fünf Jahren eröffnete sich neun Personen die Tatsache Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren nach §129 StGB (Gründung/Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung) zu sein. Im Fokus der Ermittlungen standen die RAZ(Revolutionäre Aktionszellen)/RL(Revolutionäre Linke) und die Zeitschrift radikal. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Berlin in diesem Zusammenhang einen Antrag auf Eröffnung eines Hauptverfahrens gestellt und eine Anklageschrift formuliert.
Nachdem bereits im August 2014 die Ermittlungen gegen zwei der Beschuldigten abgetrennt und unter anderem Aktenzeichen geführt wurden, richtet sich die nun im September 2018 verschickte Anklageschrift nur noch gegen eine Person. Die Ermittlungsverfahren gegen die anderen Personen wurden eingestellt. Bereits die Trennung der Ermittlungsverfahren ließ vermuten, dass eine Anklage wegen §129 für die Behörden nicht haltbar sein werde, und so lautet der Vorwurf jetzt auch Brandstiftung pp. in drei Fällen.
Auch wenn es nicht mehr um Mitgliedschaft/Gründung einer kriminellen Vereinigung geht, basiert alles, was in der Anklageschrift steht, auf den Ermittlungen aus eben diesem Verfahren.
http://soligruppe.blogsport.eu/2018/11/11/b-veranstaltung-zum-razrlradikal-konstrukt/
Info-Veranstaltung heute (Fr., d. 30.11.2018):
Meuterei, Reichenberger Str. 58, Berlin-Kreuzberg
Freitag, 30. November ab 18 Uhr
Mit anschließendem Cocktail-Tresen
U-Bhf. Görlitzer Bhf. und Kottbusser Tor: