Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern über die ersten fünf Klagen gegen das Verbot von linksunten.indymedia verhandelt und anschließend sein Urteil verkündet.
Dies folgen hier
und in den Kommentaren Artikel und Audio-Dateien von uns anderen dazu.
a) Presseerklärung des Gerichts zu dem Urteil:
https://www.bverwg.de/pm/2020/5
b) Alle weiteren wichtigen aktuellen Informationen gibt es bei labournet.de:
c) Ergänzender Text von Achim Schill
d) Ergänzender Text von Peter Nowak
e) Ergänzender Text von Detlef Georgia:
http://links-wieder-oben-auf.net/wp-content/uploads/2020/01/Leipziger_Landdogma.pdf
f) Artikel von Daniel Laufer bei netzpolitik.org
https://netzpolitik.org/2020/linksunten-indymedia-bleibt-verboten
g) English translation
- #Linksunten.indymedia remains banned
https://enoughisenough14.org/2020/01/30/linksunten-indymedia-remains-banned/
Radio Corax: Antifanews zum Urteil zu linksunten.indymedia
https://radiocorax.de/antifanews-zum-urteil-zu-linksunten-indymedia/
Zwar mit Ausschnitten aus den Interviews mit Sven Adam, David Werdermann, Peter Nowak und DGS selbst, die gestern Abend schon bei rdl gesendet wurden, aber mit zusätzlichem Material sowie Überleitungen und Erläuterungen der Moderatorin zwischen den Ausschnitten: Also deutlich konsumerabler als die ungeschnittenen Interviews von gestern Abend. –
(Nur „Juristin“ würde ich sich DGS selbst nicht nennen, obwohl das keine geschützte Berufsbezeichnung ist [siehe 1 und 2]).
Kristian Stemmler: Presse ohne Freiheit
https://www.jungewelt.de/artikel/371654.leipzig-presse-ohne-freiheit.html
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Siehe zur dort dargestellten These, ob nun gerade die Klassifzierung des HerausgeberInnen-Kreises von linksunten als „Verein“ das absurdeste an dem Urteil ist, auch folgende Twitter-Diskussionen:
https://twitter.com/NiemaMovassat/status/1222788478699741184 und https://twitter.com/TaP_Theorie/status/1222881151662030849
sowie
https://twitter.com/imageschaden/status/1222600171881664512 und https://twitter.com/TaP_Theorie/status/1222874389001244673
sowie dort:
http://links-wieder-oben-auf.net/wp-content/uploads/2020/01/Leipziger_Landdogma.pdf, S. 1.
Live-Blog der Leipziger internet-Zeitung zur gestrigen mündlichen Verhandlung:
https://www.l-iz.de/leben/faelle-unfaelle/2020/01/Indymedia-vor-Gericht-Leipziger-Richter-verhandeln-ueber-Linksunten-Verbot-314351
Der Rechtsanwalt, Politiker, Aktivist, Umweltschützer, Blogger, Sportler Jürgen Kasek zu:
Indymedia – linksunten.
https://juergenkasek.wordpress.com/2020/01/29/indymedia-linksunten/
Helene Bubrowski: Darum bleibt „Linksunten.Indymedia“ verboten
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/darum-bleibt-linksunten-indymedia-verboten-16607121.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2
Ein – abgesehen von einem Satz [*] – akurater Bericht (schon von Mittwochabend), wobei „akurat“ insbesondere auch für die Abschnitte unter den letzten beiden Zwischenüberschriften gilt.
[*] Nämlich mit Ausnahme diesen Satzes: „Das Bundesinnenministerium schritt ein und verbot den Verein, der die Internetseite betrieben hatte.“
Das Inkorrekte an der Formulierung ist zweierlei:
1. Ob es sich um einen Verein handelte, ist ja gerade die umstrittene Frage – korrekt wäre also allenfalls folgende Formulierung gewesen: „… verbot den Personenkreis, der die Internetseite betrieben hatte, als ‚Verein‘ – eine Klassifizierung, die das Bundesverwaltungsgericht heute bestätigte.“
2. Hinzukommt: Der herausgebenede Personenkreis hieß aber gar nicht „linksunten.indymedia“, sondern „IMC [Independent Media Center] linksunten“ (wie auch aus der Verbotsverfügung hervorgeht [**]); verboten wurde aber der „Verein ‚linksunten.indymedia'“.
Das Verbot geht also objektiv ins Leere – auch wenn sich mit soviel Sorgfalt am Mittwoch weder die beiden Prozeßparteien (die vorrangig ihre jeweiligen politischen Interessen verfolgten) noch das Gericht abgeben wollte – und leider nicht einmal die FAZ in ihrem ansonsten akuraten Bericht.
[**] S. 11 („offizielle[r] ‚linksunten.indymedia‘-Account ‚IMC Linksunten‘“) und 47 („offizielle[r] ‚linksunten.indymedia‘-Media-Account ‚IMC linksunten‘“); vgl. https://web.archive.org/web/20151002110135/https://linksunten.indymedia.org/de/node/362.
Bei scharf-links heute:
++ Reporter ohne Grenzen: Urteil zu linksunten.indymedia.org: Verpasste Gelegenheit für die Pressefreiheit
http://scharf-links.de/45.0.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=72439&tx_ttnews%5BbackPid%5D=56&cHash=54ae4e2401
++ Eine Zweitveröffentlichung des oben schon (im Artikel) unter c) genannten Textes von Achim:
http://scharf-links.de/45.0.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=72441&tx_ttnews%5BbackPid%5D=56&cHash=766de37736
++ Der Text von DGS, der auch Teil des Überblicks bei labournet.de ist:
http://scharf-links.de/45.0.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=72440&tx_ttnews%5BbackPid%5D=56&cHash=232777297a
++ Doris Achelwilm: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verbot von linksunten.indymedia
http://scharf-links.de/45.0.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=72447&tx_ttnews%5BbackPid%5D=56&cHash=0f47f9ae44
BeobachterNews: Fortbestand des linksunten-Verbots ist ein Skandal
https://beobachternews.de/2020/01/30/fortbestand-des-linksunten-verbots-ist-ein-skandal/
Auch der Bericht von Deniz Yücel in der Welt vom 30.01.2019 ist informativ; nur zwei Ungenauigkeiten haben sich eingeschlichen:
Das Verbot von Linksunten.Indymedia und die Finessen des Vereinsrechts
https://www.welt.de/politik/deutschland/article205456717/Verbot-von-Linksunten-Indymedia-Die-Finessen-des-Vereinsrechts.html
Ziemlich am Anfang heißt es: „verkündete Ingo Kraft, der Vorsitzende des 6. Senats: ‚Die Klage gegen das Verbot von ‚Linksunten.Indymedia‘ ist zulässig. Sie ist aber nicht berechtigt.’“ Statt „berechtigt“ muß es „begründet“ heißen.
Und am Ende ist zweimal von „indymedia.de“ die Rede. Die Domain des gesamten indymedia-Netzwerkes lautet aber indymedia.org; die ältere und noch existierende deutsche Subdomain ist de.indymedia.org; die verbotene – zeitweilig zweite – deutsche Subdomain war linksunten.indymedia.org. (Es hätte also „de.indymedia“ – nicht „indymedia.de“ – heißen müssen.)
Und dies noch:
https://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr5/wdr5-toene-texte-bilder-interviews/audio-linksuntenindymedia-bleibt-verboten-100.html
https://wdrmedien-a.akamaihd.net/medp/podcast/weltweit/fsk0/209/2097219/wdr5toenetextebilderinterviews_2020-02-01_linksuntenindymediableibtverboten_wdr5.mp3 (6:37 Min.)
„Seit zweieinhalb Jahren ist die Internet-Plattform ‚linksunten.indymedia‘ verboten. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage gegen das Verbot abgewiesen. Michael Rediske von Reporter ohne Grenzen kritisiert diese Gerichtsentscheidung.“